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1 Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? |
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2 Was ist ein "qualifiziertes"
Arbeitszeugnis? |
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3 Woran erkenne ich die Noten meines
Zeugnisses? |
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4 Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache
bzw. einen "Geheimcode"? |
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5 Wie ist ein Zeugnis aufgebaut? |
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6 Wer muss das Zeugnis unterschreiben? |
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7 Wie
lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur
auffordern? |
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8 Besteht bei nachweislich guter
Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das
Ausscheiden"? |
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9 Was ist zu tun, wenn der ich
mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? |
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10 Welches Format muss das Zeugnis
haben? |
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11 Schadet ein gefaltetes Zeugnis
dem Gesamteindruck? |
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12 Darf es auffällige Zeichen
im Zeugnis geben (z.B. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc)? |
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13 Habe ich jederzeit Anspruch
auf ein Zwischenzeugnis? |
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14 Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung
auf eine geringe Leistung? |
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15 Wie umfangreich darf/muss eine
Aufgabenbeschreibung sein? |
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16Habe
ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes
Zeugnis? |
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weitere
Fragen
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Geheimsprache Arbeitszeugnis
Die berühmt-berüchtigten „Geheimcodes“ (siehe Liste) sind verboten. Erlaubt sind die so genannten Verschlüsselungstechniken. Und letztere sind es meist auch, die man meint, wenn man fälschlicherweise vom Geheimsprache im Arbeitszeugnis spricht. Doch Verschlüsselungstechniken sind so wenig geheim wie ein mehr oder minder aufmunterndes Lob bei Misserfolg. Wir alle kennen folgende Formulierungen aus unserer Schulzeit: „Ich sehe, du hast dich bemüht“, oder „Nicht schlecht, aber ich glaube du kannst das noch besser“ oder „Ich glaube, es reicht für heute“.
Die vermeintliche Geheimsprache im Arbeitszeugnis ist nicht mehr als eine höflich-diplomatische Umschreibung für unterdurchschnittliche Leistungen. Es ist nicht die Absicht der Arbeitgeber, die wahre Bedeutung der Aussagen vor den Arbeitnehmern durch Codierungen zu verbergen. Vielmehr ist die Zeugnissprache Folge eines richtungsweisenden BGH-Urteils vom 26. November 1963. Es wurde entschieden, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner „auch über das Ende des Dienstverhältnisses hinausweisenden sozialen Mitverantwortung" verpflichtet sei, das Zeugnis nicht nur der Wahrheit entsprechend, sondern auch mit verständigem Wohlwollen abzufassen. Und genau daraus hat sich nun die bei allen Noten von 1 bis 5 immer wohlwollend klingende Zeugnissprache entwickelt. Eine sehr detaillierte Erklärung hierzu finden Sie auf arbeitszeugnisse.info im Artikel „Der Zeugniscode“.
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