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1 Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? |
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2 Was ist ein "qualifiziertes"
Arbeitszeugnis? |
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3 Woran erkenne ich die Noten meines
Zeugnisses? |
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4 Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache
bzw. einen "Geheimcode"? |
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5 Wie ist ein Zeugnis aufgebaut? |
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6 Wer muss das Zeugnis unterschreiben? |
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7 Wie
lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur
auffordern? |
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8 Besteht bei nachweislich guter
Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das
Ausscheiden"? |
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9 Was ist zu tun, wenn der ich
mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? |
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10 Welches Format muss das Zeugnis
haben? |
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11 Schadet ein gefaltetes Zeugnis
dem Gesamteindruck? |
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12 Darf es auffällige Zeichen
im Zeugnis geben (z.B. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc)? |
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13 Habe ich jederzeit Anspruch
auf ein Zwischenzeugnis? |
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14 Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung
auf eine geringe Leistung? |
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15 Wie umfangreich darf/muss eine
Aufgabenbeschreibung sein? |
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16Habe
ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes
Zeugnis? |
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weitere
Fragen
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Zeugnis Korrektur
Stellt ein Arbeitnehmer nach einer professionellen Zeugnisanlayse fest, dass das Zeugnis in der Bewertung insgesamt unvorteilhaft oder gar unwahr ist, stellt sich die Frage, auf welchen Wegen eine Zeugnis Korrektur möglich ist. Wenn er den Arbeitgeber nun im ersten Schritt zunächst freundlich um eine Zeugnis Korrektur bittet, ist Folgendes zu beachten: Schneller und reibungsloser läuft der Vorgang der Zeugnis Korrektur in der Regel ab, wenn der Arbeitnehmer mit der Bitte um Berichtigung beim Arbeitgeber auch gleich eine unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung einreicht. Zumal der Arbeitgeber mit der ersten Zeugnisfassung bereits den Eindruck hinterlassen hat, dass er zu einer wirklich vorteilhaften Wertung von allein nicht bereit oder fähig war. Eine solche Zeugnis Korrektur sollte in jedem Falle einem Experten übertragen werden, denn die Fehlermöglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Auf unserer Startseite sehen Sie die Dienstleister und Preise in der Übersicht.
Doch ein Arbeitnehmer ist bei einer Zeugnis Korrektur nicht unbedingt auf das Wohlwollen des Arbeitgebers angewiesen. Denn er kann gegenüber dem Arbeitgeber einen Zeugnisberichtigungsanspruch inne haben, welchen er notfalls auch vor den Arbeitsgerichten gerichtlich durchsetzen könnte. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang aber, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses mit einem bestimmten von ihm gewünschten Wortlaut hat. Dem Arbeitgeber steht hinsichtlich der Formulierung ein Beurteilungsspielraum zu, welchen er nach pflichtgemäßen Ermessen auszufüllen hat.
Wenn der Arbeitgeber aus freien Stücken zu Änderungen nicht bereit ist, hängen die Erfolgsaussichten einer Klage auf Zeugnis Korrektur in besonderem Maße davon ab, inwieweit die Parteien der ihnen obliegenden Darlegungs- und Beweislast genügen können. Ganz allgemein kann ausgeführt werden, dass im Leistungsbereich bei einer unterdurchschnittlichen Beurteilung der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dahingehend ist, dass die von ihm vorgenommene Beurteilung des Arbeitnehmers den Tatsachen entspricht. Beansprucht der Arbeitnehmer hingegen die Zeugnis Korrektur eines durchschnittlichen Zeugnisses so hat er die diesem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen schlüssig darzulegen, welche sodann von dem Arbeitgeber durch entsprechende Darlegung und Beweisführung erschüttert werden können. Der Anspruch auf Erteilung einer "Bestleistung" führt zu der vollen Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers. Vor Einreichung der Klage auf Zeugnis Korrektur ist daher eine differenzierte Prüfung der Sach- und Rechtslage im Einzelfall erforderlich, um die Gefahr einer Klageabweisung auszuräumen.
Aber warten Sie nicht zu lange: Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf eine Zeugnis Korrektur bereits nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
weitere Begriffe zum Thema Arbeitszeugnis: Geheimsprache Zeugnis, qualifziertes Arbeitszeugnis, Arbeitszeugnis Beratung, Zeugnis Formulierung, qualifziertes Arbeitszeugnis, Arbeitszeugnis Korrektur, Zeugnis Korrektur, Geheimsprache Arbeitszeugnis, Zeugnis Format
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