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1 Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? |
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2 Was ist ein "qualifiziertes"
Arbeitszeugnis? |
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3 Woran erkenne ich die Noten meines
Zeugnisses? |
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4 Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache
bzw. einen "Geheimcode"? |
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5 Wie ist ein Zeugnis aufgebaut? |
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6 Wer muss das Zeugnis unterschreiben? |
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7 Wie
lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur
auffordern? |
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8 Besteht bei nachweislich guter
Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das
Ausscheiden"? |
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9 Was ist zu tun, wenn der ich
mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? |
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10 Welches Format muss das Zeugnis
haben? |
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11 Schadet ein gefaltetes Zeugnis
dem Gesamteindruck? |
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12 Darf es auffällige Zeichen
im Zeugnis geben (z.B. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc)? |
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13 Habe ich jederzeit Anspruch
auf ein Zwischenzeugnis? |
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14 Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung
auf eine geringe Leistung? |
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15 Wie umfangreich darf/muss eine
Aufgabenbeschreibung sein? |
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16Habe
ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes
Zeugnis? |
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weitere
Fragen
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Zeugnis Anspruch
Arbeitnehmer haben selbst bei nur kurzfristiger Tätigkeit einen Zeugnis Anspruch. Das Zeugnis muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Arbeitgeber kann auch bei kurzer Beschäftigungsdauer kein qualifiziertes Zeugnis verweigern (Urteil des LAG Köln vom 30.03.2001, Az: 4 Sa 1485/00). Ein solches Zeugnis müsse Leistung und Führung des Arbeitnehmers beurteilen. Nur weil ein Arbeitnehmer lediglich wenige Wochen gearbeitet habe, sei eine Zeugniserteilung für den Arbeitgeber nicht unmöglich gewesen.
Insgesamt 17 Urteile der Arbeitsgerichte zum Thema Zeugnis Anspruch finden Sie hier.
weitere Begriffe zum Thema Arbeitszeugnis: qualifziertes Zeugnis, Arbeitszeugnis Format, Zeugnis Anspruch, Verschlüsselung Zeugnis, Arbeitszeugnis Format, Arbeitszeugnis Arbeitszeugnisanalyse, Zeugnis Anspruch, Zeugnis Korrektur, qualifziertes Zeugnis
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